"Medienfreiheit schütze nicht davor, «Falschbehauptungen» aufstellen zu können, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Die Journalistin habe «wider besseren Wissens» einen alten Vorwurf gegen die ehemalige Grüne Zuger Kantonsrätin aufgewärmt."
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Fall Spiess-Hegglin: Zweite Instanz bestätigt Urteil gegen Journalistin
Ein Tweet von Michèle Binswanger gegen die ehemalige Zuger Politikerin war verleumderisch. Das Basler Appellationsgericht hielt an einer bedingten Geldstrafe für Binswanger fest.