- Wenn ihr seht, dass Wahlplakate der braunblauen Rechtsausleger - an Laternen mit Verkehrsschildern - an Laternen an Kreuzungen - an Laternen in Kreisverkehren - Sichtbehindernd - ins den Verkehrsraum ragend - so tief hängen, dass Fußgänger mit dem Kopf anstoßen meldet es dem Ordnungsamt.
- Die braunblauen Rechtsausleger haben außerhalb der Ortschaft am Kreisverkehr plakatiert. Meine Beschwerde zum abhängen ans Landratsamt ist raus.