- Noch mal zum Mitschreiben: Warum der Angriff der USA auf Venezuela am 3. Januar völkerrechtswidrig war - egal, welche Begründungen die US-Administration vorträgt. 1/7 www.amnesty.de/aktuell/vene...
- Verstoß gegen das Gewaltverbot: Die UN-Charta (Artikel 2, Absatz 4) verbietet jedem Staat, Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit eines anderen Staates anzudrohen oder anzuwenden. Konflikte müssen friedlich gelöst werden. 2/7
- Keine Selbstverteidigung: Die USA rechtfertigen ihren Angriff u.a. mit der Bekämpfung des Drogenhandels. Das Völkerrecht erlaubt Gewalt jedoch nur im Fall der Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff oder mit Mandat des UN-Sicherheitsrates. Drogenhandel ist kein bewaffneter Angriff. 3/7
- Verletzung der Souveränität: Selbst wenn man der Drogenhandels-Begründung folgen würde - ein Staat darf nicht ohne Erlaubnis auf dem Gebiet eines anderen Staates polizeiliche Maßnahmen (wie Verhaftungen) durchführen. 4/7
- Aggression statt Schutz: Die UN-Resolution 3314 definiert Invasionen, Bombardierungen und Angriffe auf die Streitkräfte eines anderen Staates als Aggression. Die US-Operation erfüllte genau diese Kriterien. 5/7
- Präsident #Trump selbst nannte die Kontrolle über Ressourcen und geopolitische Macht als Hauptgründe. Das offenbart die wahren Motive: Es geht um Ökonomie, nicht um Recht - und beschädigt nachhaltig die Grundfesten der internationalen Rechtsordnung. 6/7
- Die Menschen in #Venezuela haben ein Recht darauf, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen unter #Maduro aufgearbeitet & geahndet werden. Wer ihre Würde schützen will, muss das Recht achten. Der Int. Strafgerichtshof ermittelt. Doch die Entführung Maduros hat dessen Arbeit schwerer gemacht. 7/7Feb 4, 2026 11:27