Prozessdoku Thüringen
Dokumentation von Prozessen zu rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen. Insbesondere zum Prozess gegen die Neonazi-Kampfsportgruppe Knockout-51 veröffentlichen wir ausführliche Berichte.
- Kurz vor Weihnachten startete vor dem Landgericht Mühlhausen nach der Aufhebung des ersten Urteils die neue Verhandlung gegen zwei Neonazis aufgrund des gewaltsamen Übergriffs gegen Journalisten in #Fretterode. Am Montag (12. Januar) sollen nun die Betroffenen als Zeugen vor Gericht aussagen. (1/4)
- Bilanz bis heute: Über 7 Jahren Verschleppung des Verfahrens, keine konsequente Aufklärung & keine angemessene Berücksichtigung der neonazistischen Beweggründe. Das skandalöse Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, weshalb die Sache zurück nach Mühlhausen ging. (2/4)
- Wir würden uns über zahlreiches Erscheinen beim Gericht freuen, um die Betroffenen an diesem Tag zu unterstützen. Verhandlungsbeginn ist um 9:30 Uhr (Landgericht Mühlhausen, Eisenacher Straße 41, 99974 Mühlhausen). Die weiteren Termine sind unter www.tatort-fretterode.de/termine/ abrufbar (3/4).
- Mit den weiteren Hintergründen und dem bisherigen rechtlichen Umgang mit dem Fall beschäftigt sich außerdem folgende Pressemitteilung: ezra.de/7-jahre-vers... (4/4)
- #Knockout51Prozess: Am letzten Verhandlungstag (15.12.) war der IB-Funktionär Philip Thaler als Zeuge geladen. Er hat sich im Jahr 2020 mit dem Angeklagten Kevin N. in Erfurt getroffen und sollte unter anderem hierzu Fragen beantworten. (1/6)
- Laut Thaler lag dem Treffen zugrunde, dass sich N. bei der Identitären Bewegung engagieren wollte. Der IB sei es dabei wichtig, Interessierte zunächst kennenzulernen, um ihre Geeignetheit festzustellen. Auch Kevin N. habe ihm mitgeteilt, sich nun der „Neuen Rechten“ zuwenden zu wollen. (2/6)
- Laut Thaler hätte er von N. einen positiven Eindruck gewonnen. Das damalige Engagement von Kevin N. bei #Knockout51 sei nicht Gesprächsthema gewesen. Es sei für ihn aber klar gewesen, dass N. „keinen Bock mehr“ auf Strukturen gehabt hätte, die in der Tradition des Nationalsozialismus stünden. (3/6)
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View full threadDie Hauptverhandlung wird morgen (6. Januar) fortgesetzt. Im Januar sollen schließlich auch die Verfahrensbeteiligten ihre Plädoyers halten, um das Verfahren alsbald zum Abschluss zu bringen. Ausführlicher Bericht: prozessdoku-thueringen.de/2026/01/04/4... (6/6)
- #Knockout51Prozess: An den beiden letzten Verhandlungstagen war die strafrechtliche Vergangenheit der Angeklagten der Schwerpunkt. Am 1. Dezember berichtete eine BKA-Ermittlerin zunächst bzgl. Kevin N. über die Nutzung mehrerer Aliasidentitäten und eine Unterstützungszahlung für Leon R. (1/10)
- Zudem erhielt Kevin N. offenbar Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang mit Kontrakultur Erfurt. Seine Aktivitäten bei #Knockout51 hätten nach dem Umzug abgenommen. Sie berichtete zudem über aufgefundene Gegenstände (Messer, Schreckschusswaffe, Presseausweis etc.) bei seiner Hausdurchsuchung. (2/10)
- Weiter ging es mit der Verlesung der zahlreichen früheren Verurteilungen von Kevin N. - u. a. wegen Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz. Die Verteidigung wollte die Einführung der BZR-Eintragungen zunächst verhindern. (3/10)
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View full threadEs folgten noch der Bericht der Jugendgerichtshilfe über Kevin N. sowie weitere Beweisanträge der Verteidigung. Der ausführliche Bericht ist unter prozessdoku-thueringen.de/2025/12/14/4... zu finden. Die Verhandlung wird morgen (15. Dezember fortgesetzt). (10/10)
- Rückblick zu den Verhandlungstagen im #Knockout51Prozess vom 25. und 26. November: Zunächst äußerte sich Kevin N. erneut selbst, diesmal zu seinen persönlichen Verhältnissen. Demnach lebe er nach seiner Haftentlassung wieder in Erfurt und studiere auch an der Fachhochschule weiter. (1/7)
- Aus zeitlichen Gründen sei er aber nicht mehr bei der #IB bzw. bei "Kontrakultur Erfurt" aktiv. Ideologisch stehe er der IB aber weiterhin nahe. Er sehe sich aber nicht mehr als Nationalsozialist an, da er vom "Sozialismus" nicht überzeugt sei. "Rechts" würde er sich aber weiterhin nennen. (2/7)
- Im letzten Teil wurde mit Wieschkes Person fortgesetzt. Dafür wurden zunächst Dokumente und Chats verlesen, die Informationen zu seinen seiner finanzielle Lage beinhalteten - wie auch rassistische Äußerungen. Hier wurde am Folgetag mit einer Zeugenvernehmung angeknüpft. (3/7)
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View full threadDanach folgte ein weiterer Beweisantrag der Verteidigung von Kevin N., der auf die Inaugenscheinnahme eines Vortrags von Martin #Sellner zu "gewaltfreiem Widerstand" gerichtet war. Der ausführliche Bericht dieses Verhandlungstags ist unter prozessdoku-thueringen.de/2025/12/07/3... abrufbar. (7/7)
- #Knockout51Prozess: Am 11. November sagten BKA-Beamte aus. Der erste Zeuge hatte das Mobiltelefon des im 1. Verfahrens gegen #Knockout51 verurteilten Bastian Ad. ausgewertet. Thema war bspw. die Chatgruppe „Shitposting“, die über 11.000 Nachrichten mit menschenverachtenden Inhalten umfasste. (1/9)
- Zudem tauschte man sich am Tag vor den Hausdurchsuchungen gegen #KO51 am 6. April 2022 darüber aus, dass man eine Person aufgrund einer getätigter Zeugenaussage aufsuchen wolle. In der Folge kam es tatsächlich zu einer Körperverletzung durch Bastian Ad., wofür dieser auch verurteilt wurde. (2/9)
- Der Zeuge schilderte auch seine Auswertung von Inhalten bzgl. Schießübungen in Tschechien. Auf einem der Videos wurde auf die Zielscheibe, auf die Bastian Ad. schießt, ein „Antifa“-Symbol eingefügt. Weitere Fotos zeigten Mitglieder von #Knockout51 im Kampfsport-Kontext im Flieder Volkshaus. (3/9)
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View full threadZu seinen Eigentums- und Vermögensverhältnissen will Wieschke selbst keine Angaben machen. Daher beabsichtigt das Gericht, am nächsten Verhandlungstag (25. November) eine Finanzermittlerin zu laden. Auch Kevin N. wird dann voraussichtlich erneut Fragen beantworten. (9/9)
- #Knockout51Prozess: Hier noch der Rückblick zu den beiden Verhandlungstagen der letzten Woche: Am 4. November wurden noch fehlende Beweismittel in Augenschein genommen, bspw. ein durch einen anwesenden Polizisten aufgezeichnetes Video der Hausdurchsuchung bei Kevin N. am 6. April 2022. (1/9)
- Nachdem die Tür mit einer Ramme geöffnet wurde, erschien Kevin N. mit einem Messer, legte dieses aber dann auf den Boden. Zunächst wurde er auch gefesselt. Dabei forderte Kevin N. außerdem, dass die Polizisten ihm ihre Ausweise zeigen. (2/9)
- Im Mittelpunkt stand dann die Vernehmung von Dr. Beutel, der berichterstattender Richter des 1. Verfahrens gegen #Knockout51 war. Er sollte über die damalige Zeugenvernehmung von Patrick Wieschke berichten. Er schilderte zunächst, dass Wieschke umfangreich ausgesagt habe. (3/9)
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View full threadDer zweite Polizist hätte mit Wieschke öfter Kontakt, da er damals für Versammlungen in Eisenach zuständig war und es häufiger zu Kooperationsgesprächen mit ihm kam. Zudem äußerten sich beide zu Graffitis und Aufklebern in Eisenach mit "Nazi Kiez"-Bezug. (9/9)
- #Knockout51Prozess: Mit gestrigem Beschluss hat das OLG Jena die Haftbefehle von zwei Mitgliedern von #Knockout51 aufgehoben. Kevin N. und Marvin W. befanden sich seit Dezember 2023 in U-Haft. Damit schließt der Strafsenat auch eine Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung faktisch aus (1/4).
- Denn mit dieser Entscheidung ist klar, dass auch der zweite Jenaer Strafsenat in anderer Besetzung von der bisherigen Einschätzung des Bundesgerichtshofs abweichen will. So läge aus Sicht des Senats kein dringender Tatverdacht für in Kauf genommene Tötungen außerhalb etwaiger Notwehrlagen vor. (2/4)
- Der zunächst zuständige Senat des OLG Jena wollte aus dem selben Grund erst gar keine Hauptverhandlung durchführen. Da aus Sicht des Bundesgerichtshofs bei vorläufiger Bewertung aber ein hinreichender Tatverdacht für eine terroristische Vereinigung bestand, musste doch verhandelt werden. (3/4)
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